Such-Button

Geschichte der Bürgergemeinde und ihre Aufgaben

Der Ursprung der heutigen Einwohnergemeinden sind die Bürgergemeinden.

Durch das Gemeindegesetz von 1881 wurden die Einwohnergemeinden und die Bürgergemeinden geschaffen. Arlesheim wählte als erste Gemeinde im Kanton einen selbständigen Bürgerrat.

Beiden Gemeinwesen wurden spezielle Aufgaben zugewiesen.

Das Vermögen, welches öffentlichen Zwecken diente, wurde vom Bürgergut der Einwohnergemeinde zugeteilt.

Der Dom und alle sakralen Gebäude wurden nicht dem öffentlichen Zweck zugeordnet und verblieben deshalb bei der Bürgergemeinde.

Im Jahre 1905 übertrug die Bürgergemeinde den Dom sowie die Domherrenhäuser - entschädigungslos - an die katholische Kirchgemeinde.

Das Gemeindeschulhaus auf dem Domplatz (heutige Gemeindeverwaltung) wurde der Einwohnergemeinde übertragen.

Der Bürgergemeinde blieben somit die Aufgaben, wie sie im Gemeindegesetz §136 geregelt sind:
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht
- Sie fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen
- Sie bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grundsätzen
- Sie hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke zur Verfügung
- Sie gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und die Hilfsorgane
- Sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.

Im Jahre 1956 erstellte die Bürgergemeinde die Mönchsgrabenstrasse historische Bilder zeigen deren Bau.

Im Jahre 1969 wurde das Fürsorgegesetz total revidiert. Einhergehend mit dieser Gesetzesänderung verlagerte sich der Zuständigkeitsbereich für die bisherige „Armenpflege“ vom Bürgerrat hin zur örtlichen Fürsorgebehörde.

In den früheren Jahren stellten die Erträge aus dem Wald einen wesentlichen Teil des Vermögens der Bürgergemeinde dar. Heute ist der materielle Wert des Waldes gesunken.

Durch seine stadtnahe Lage ist unser Wald eines der wichtigsten Naherholungsgebiete und dementsprechend müssen immer mehr Wohlfahrtsfunktionen wahrgenommen werden.

Dem Bürgerrat ist es ein grossen Anliegen, den Wald für alle erholungssuchenden Menschen optimal zu pflegen und zu erhalten. Er hofft deshalb, dass sich die Besucherinnen und Besucher wie Gäste verhalten und sich durch rücksichtsvolles und schonendes Begehen bedanken.

Im Jahre 2017 wohnten 1050 Bürger in Arlesheim.

Geschichte des Bürgerhauses

Das Haus an der Domstrasse 1 wurde 1854 gebaut, vom Architekten, der auch die Domherrenhäuser erbaut hat. Zunächst war es ein Wohnhaus für den Architekten, später wurde es zum Pfarrhaus. Mit der Übernahme des Doms ging auch das Haus Ende des 19. Jahrhunderts in den Besitz der Bürgergemeinde über. Noch in den 50er Jahren hat der damalige Pfarrer Ludwig das Haus als Wohnhaus genutzt. In einem Protokoll der Bürgergemeinde von 1934 steht: "Eigentum der Bürgergemeinde war das Pfarrhaus und die Domkirche". Durch die Ausscheidung vom 27. Januar 1884 ging infolge des am 1. Januar 1882 in Kraft getretenen Gesetzes betr. die "Organisation und Verwaltung der Gemeinden" ein Teil des Schul- und Pfarrlandes von der Bürger- an die Einwohnergemeinde über. Im Jahre 1904 wurde die Domkirche und im Jahre 1906 das Pfarrhaus durch Schenkung der röm.-kath. Kirchgemeinde übergeben..."

Seit 1951 gehört die Liegenschaft der Einwohnergemeinde. Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2010, wurde die Liegenschaft im Baurecht der Bürgergemeinde übertragen.

2011 wurde das historisch wertvolle Haus für insgesamt CHF 500'000 grundlegend renoviert und saniert. Ende September 2011 ist die Bürgergemeinde in ihr neues Domizil eingezogen. Seither hat sie eigene Büro- und Archivräumlichkeiten um ihre vielfältigen Aufgaben für Arlesheim zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere auch kulturelle Aufgaben. Am 8. Oktober 2011 fand ein "Tag der offenen Tür" statt und das Bürgerhaus wurde offiziell eingeweiht.

Die Bürgergemeinde beansprucht das Erdgeschoss des Gebäudes. Dies umfasst ein Sitzungszimmer, einen Empfangsraum, ein Büro, einen Archivraum, einen Aufenthaltsraum für max. 18 Personen sowie Küche und WC-Anlagen. Die Wohnung im 1. und die Mansarde im 2. Stock können vermieter werden.

Das Sitzungszimmer sowie ein Teil der übrigen Räume kann gemietet werden. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Bürgerrat.