Der Ursprung der heutigen Einwohnergemeinden sind die Bürgergemeinden.
Durch das Gemeindegesetz von 1881 wurden die Einwohnergemeinden und die Bürgergemeinden geschaffen. Arlesheim wählte als erste Gemeinde im Kanton einen selbständigen Bürgerrat.
Beiden Gemeinwesen wurden spezielle Aufgaben zugewiesen.
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Das Vermögen, welches öffentlichen Zwecken diente, wurde vom Bürgergut der Einwohnergemeinde zugeteilt.
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Der Dom und alle sakralen Gebäude wurden nicht dem öffentlichen Zweck zugeordnet und verblieben deshalb bei der Bürgergemeinde.
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Im Jahre 1905 übertrug die Bürgergemeinde den Dom sowie die Domherrenhäuser - entschädigungslos - an die katholische Kirchgemeinde.
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Das Gemeindeschulhaus auf dem Domplatz (heutige Gemeindeverwaltung) wurde der Einwohnergemeinde übertragen.
Der Bürgergemeinde blieben somit die Aufgaben:
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Unterhalt und Pflege der Waldungen,
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Erteilung des Gemeindebürgerrechtes,
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Verwaltung des Armenfonds (bis 1969),
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Kulturelle Aufgaben mit Förderung der Heimatverbundenheit.
Im Jahre 1969 wurde das Fürsorgegesetz total revidiert. Einhergehend mit dieser Gesetzesänderung verlagerte sich der Zuständigkeitsbereich für die bisherige „Armenpflege“ vom Bürgerrat hin zur örtlichen Fürsorgebehörde.
In den früheren Jahren stellten die Erträge aus dem Wald einen wesentlichen Teil des Vermögens der Bürgergemeinde dar. Heute ist der materielle Wert des Waldes gesunken.
Durch seine stadtnahe Lage ist unser Wald eines der wichtigsten Naherholungsgebiete und dementsprechend müssen immer mehr Wohlfahrtsfunktionen wahrgenommen werden.
Dem Bürgerrat ist es ein grossen Anliegen, den Wald für alle erholungssuchenden Menschen optimal zu pflegen und zu erhalten. Er hofft deshalb, dass sich die Besucherinnen und Besucher wie Gäste verhalten und sich durch rücksichtsvolles und schonendes Begehen bedanken.

